Mit der Veröffentlichung der Leitlinie ETAG 001 für die Europäische Technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung in Beton durch die EOTA (European Organisation for Technical Approvals) im Jahr 1997 konnten erstmals Europäisch Technische Zulassungen (ETAs) für Dübel erteilt werden. Die in den Zulassungen enthaltenen relevanten Parameter erlaubten erstmals eine wirklichkeitsnahe Bemessung von Dübeln, allerdings erforderten sie detaillierte Bemessungsregeln. Zum damaligen Zeitpunkt existierte jedoch keine europäische Bemessungsvorschrift für Befestigungen. Die Erarbeitung europäisch anerkannter Bemessungsregeln durch CEN (Europäisches Komitee für Normung) war auch kurzfristig nicht zu erwarten. Daher musste die Bemessung ebenfalls innerhalb der Leitlinie für Europäisch Technische Zulassungen behandelt werden.
Das im Anhang C der Leitlinie veröffentlichte Bemessungsverfahren für Dübel wurde in den Folgejahren mehrfach dem jeweiligen Kenntnisstand angepasst und 2007 mit dem Technical Report TR 029 (Bemessung von Verbunddübeln) für die Bemessung von chemischen Dübeln ergänzt.
Von Beginn an war klar, dass die Behandlung der Bemessung im Rahmen einer Zulassungsleitlinie nur eine Übergangslösung darstellen konnte, da die europäische Bauproduktenrichtlinie den Aufgabenbereich der EOTA darauf beschränkte, Zulassungsleitlinien für Bauprodukte zu erstellen, während die Veröffentlichung europäischer Regelungen zur Bemessung CEN vorbehalten war. Daher war Anhang C der Leitlinie ETAG 001 schnellstmöglich in eine europäische Bemessungsnorm zu überführen.
Die Einführung der EU-Bauproduktenverordnung, welche im Juli 2013 die bisherige Bauproduktenrichtlinie ablöste, erhöhte den Handlungsdruck auf das zuständige Technische Komitee CEN/TC 250 „Eurocodes für den konstruktiven Ingenieurbau“. Nach intensiver Arbeit im Normausschuss wurde schließlich 2018 die Bemessungsnorm als Teil 4 des Eurocode 2 veröffentlicht: EN 1992-4:2018 „Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton. Dies war ein bedeutsamer Moment. Zum ersten Mal wurde die Bemessung von Befestigungen nicht mehr in einer Leitlinie, sondern in einer offiziellen Europäischen Norm geregelt.
Die Bemessungsvorschriften der EN 1992-4 entsprechen im Wesentlichen den Regelungen von ETAG 001, Anhang C, jedoch wurden folgende wichtige Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:
Als wichtigste Änderung wurde beim Nachweis für kombiniertes Versagen durch Herausziehen und Betonausbruch chemischer Dübel der produktabhängige Faktor ψsus eingeführt, der das Verhalten der Dübel unter Dauerlast berücksichtigt. Er hängt vom Verhältnis αsus der Dauerlast zur Gesamtlast im Bruchzustand (ULS) sowie von einem in der ETA angegebenen produktabhängigen Grundwert ψ0sus ab.
Außerdem wird durch den Faktor ψM,N ein möglicher positiver Einfluss der Druckkraft zwischen Ankerplatte und Beton auf den charakteristischen Widerstand für kegelförmigen Betonausbruch berücksichtigt. Allerdings darf dieser Faktor nur unter bestimmten, eng begrenzten Bedingungen mit einem Wert > 1 angesetzt werden.
Wie im Eurocode 2 üblich, werden die charakteristischen Widerstände für kegelförmigen Betonausbruch und Spalten unter Zuglast sowie Betonkantenbruch und rückwärtigen Betonausbruch unter Querlast nicht auf Basis der Betonwürfeldruckfestigkeit, sondern der Zylinderdruckfestigkeit bestimmt. Da die Zylinderdruckfestigkeit kleiner als die Würfeldruckfestigkeit ist, wurden die Vorwerte in den Gleichungen für die charakteristischen Widerstände von 10,1 auf 11,0 (ungerissener Beton) bzw. von 7,2 auf 7,7 (gerissener Beton) erhöht.
Seit Mitte 2019 ist die Bemessung von mechanischen und chemischen Dübeln nach EN 1992-4 in DesignFiX möglich. Voraussetzung ist aber, dass der jeweilige Hersteller seine Produkte auch nach EN 1992-4 implementiert hat. Das gewünschte Bemessungsverfahren (ETAG 001, Anhang C oder EN 1992-4) kann im Menüband (Ribbon bar) von DesignFiX ausgewählt werden. Existierende Produkte mit zeitlich unbeschränkten ETAs, die auf die alten Bemessungsregelungen nach ETAG 001, Anhang C und CEN/TS 1992-4 verweisen, müssen nach wie vor nach diesen Regelungen bemessen werden. Die Bemessung entspricht dann allerdings nicht dem aktuellen Stand der Technik. Demgegenüber verweisen ETAs, die den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen, auf EN 1992-4.
Derzeit berücksichtigt DesignFiX als Grundeinstellung das Verfahren nach ETAG 001, Anhang C. Mittelfristig ist geplant, dass jeder Anwender sein bevorzugtes Bemessungsverfahren für den Start von DesignFiX individuell festlegen kann.